Beratung und Service

Gewerbe- und Grundsteuer

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Gewerbesteuer

Ein Überblick über die Höhe der Gewerbesteuer in den Kommunen des IHK-Bezirks Niederbayern.

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Gewerbe- und Grundsteuer

Berechnung der Gewerbe- und Grundsteuer

Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer stellen im Bereich des Steuerrechts insoweit eine Besonderheit dar, als es sich um kommunale Steuern handelt. Das heißt zum einen, dass das Aufkommen aus der Gewerbesteuer und der Grundsteuer den Gemeinden zusteht. Es bedeutet zum anderen aber auch, dass diese Steuern aufgrund des kommunalen Hebesatzrechtes in den verschiedenen Gemeinden – je nach Hebesatz – unterschiedlich hoch sind. Damit stellen diese Steuerarten einen wichtigen Standortfaktor dar.

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Haus und zwei Schl�ssel auf Baupl�nen

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Grundsteuererklärung: Auch Unternehmer müssen handeln

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 1. Januar 2025 hat sich der bayerische Gesetzgeber für ein auf den Äquivalenzgedanken gestütztes reines Flächenmodell entschieden, das heißt, die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen.

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