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Grundsteuererklärung: Auch Unternehmer müssen handeln
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 1. Januar 2025 hat sich der bayerische Gesetzgeber für ein auf den Äquivalenzgedanken gestütztes reines Flächenmodell entschieden, das heißt, die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen.
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